Aus dem Kurs: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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Rechtliche Rahmenbedingungen: SGB IX § 167 Abs. 2

Rechtliche Rahmenbedingungen: SGB IX § 167 Abs. 2

Aus dem Kurs: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Rechtliche Rahmenbedingungen: SGB IX § 167 Abs. 2

Rechtliche Rahmenbedingungen SGB 9 Paragraf 167 Absatz 2. Die gesetzliche Grundlage des BEM ist im Sozialgesetzbuch 9 Paragraf 167 Absatz 2 geregelt. Dieser Paragraf bildet das Fundament für die Durchführung des BEM in Unternehmen. Das Besondere ist, dass das BEM im Gegensatz zu den meisten anderen Regelungen im Arbeitskontext nicht im Arbeitsrecht oder im Betriebsverfassungsgesetz verankert ist, sondern im Sozialgesetzbuch, konkret im SGB 9. In diesem Gesetzbuch geht es grundsätzlich um die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen. Die Verankerung im SGB 9 verdeutlicht, dass das BEM keine arbeitsrechtliche Maßnahme, sondern ein Instrument der Prävention und Rehabilitation ist. Es geht dabei nicht nur um die individuelle Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern auch um die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Gemäß Paragraf 167 Absatz 2 SGB 9 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von 12…

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