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Document 52018XR3900
Resolution of the European Committee of the Regions — The economic policies for the euro area and in view of the 2019 Annual Growth Survey
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2019
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2019
COR 2018/03900
ABl. C 461 vom 21.12.2018, pp. 1–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 461/1 |
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2019
(2018/C 461/01)
Vorlage der Fraktionen EVP, SPE, ALDE, EA und EKR |
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Europäischen Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2018 (1) und auf das Europäische Semester 2018; |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2017 zum Europäischen Semester 2017 sowie mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2018 und seine Entschließung vom 1. Februar 2018 zum Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission 2018; |
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unter Hinweis auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2017 zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet (2) und vom 14. März 2018 zum Jahreswachstumsbericht; |
1. |
nimmt zur Kenntnis, dass unionsrelevante Strukturreformen in der EU nur langsam und unterschiedlich schnell vorankommen, was an der Umsetzungsrate der länderspezifischen Empfehlungen deutlich wird (3); unterstreicht, dass in allen Mitgliedstaaten Reformbedarf besteht, um Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die wirtschaftliche Konvergenz und eine hohe Widerstandskraft gegenüber externen Schocks, die für die Stabilität des Euro-Raums maßgeblich ist, zu fördern; verweist darauf, dass vor allem das mangelnde Engagement auf Länderebene und teilweise auch unzureichende administrative und institutionelle Kapazitäten allgemein als wichtigste Gründe für die unbefriedigende Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen gelten (4); |
2. |
stellt fest, dass die Zahl der länderspezifischen Empfehlungen, die sich direkt an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) richten, stark angewachsen ist (auf 36 % im Jahr 2018 gegenüber 24 % im Jahr 2017) (5); stellt ebenso fest, dass die länderspezifischen Empfehlungen, die die LRG direkt oder indirekt betreffen oder Auswirkungen auf Gebietsebene haben, 83 % aller länderspezifischen Empfehlungen ausmachen (im Jahr 2017 waren es 76 %); |
3. |
stellt fest, dass 48 % der 124 im Jahr 2018 ausgesprochenen spezifischen Empfehlungen, die an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gerichtet waren und/oder Probleme in Bezug auf die territorialen Ungleichgewichte thematisierten, bereits im Jahr 2015 formulierte Hinweise wiederholen; begrüßt daher die mehrjährige Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Europäische Kommission, aus der hervorgeht, dass seit Einführung des Europäischen Semesters 2011 bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in mehr als zwei Dritteln der Fälle zumindest „einige Fortschritte“ festzustellen sind (6); bedauert allerdings das anhaltende Transparenzdefizit bei den diesbezüglichen Bewertungskriterien; |
4. |
unterstreicht, dass das Europäische Semester mit einer langfristigen Strategie der EU zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung abgestimmt werden muss. Der Übergang zu einem neuen europäischen Strategierahmen als Nachfolger der Strategie Europa 2020 wäre ein geeigneter Zeitpunkt, um die Steuerung des Europäischen Semesters zu reformieren; |
5. |
fordert mit Nachdruck, dass die länderspezifischen Empfehlungen ausdrücklich an den Problemen der Gebietsebene und der Rolle der LRG bei der Ermittlung und Bewältigung dieser Herausforderungen ansetzen sollten, während die Probleme und Zukunftsszenarien mit Gebietsbezug in den Jahreswachstumsberichten und den länderspezifischen Berichten explizit analysiert und angegangen werden und sich in den Nationalen Reformprogrammen niederschlagen sollten; |
6. |
betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass das Europäische Semester in jeder Hinsicht dem im Vertrag über die Europäische Union festgelegten Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts entspricht und schlägt vor, dass in den länderspezifischen Empfehlungen die mehrjährigen kohäsionspolitischen Probleme der Mitgliedstaaten aufgeführt werden; |
7. |
begrüßt, dass der Schwerpunkt des Europäischen Semesters auf der Europäischen Säule sozialer Rechte liegt, und betont, dass in 45 % der länderspezifischen Empfehlungen für 2018 den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Rolle auf dem Gebiet der sozialen Rechte zugewiesen wird und/oder Probleme mit territorialen Ungleichheiten in diesem Bereich angesprochen werden (7); |
8. |
weist erneut darauf hin, dass die Einbindung der LRG als Partner in die Planung und Umsetzung des Europäischen Semesters und die Festlegung von Mechanismen der Multi-Level-Governance sowie eine strukturierte, permanente und ausdrücklich anerkannte Rolle für die LRG das auf Länderebene vorhandene Engagement für die länderspezifischen Empfehlungen deutlich verbessern würden; unterstreicht, wie wichtig diese Einbeziehung im Kontext der engeren Verzahnung zwischen Kohäsionspolitik und Europäischem Semester im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 sowie der möglichen Verabschiedung des Reformhilfeprogramms ist, das ebenfalls im Rahmen des Europäischen Semesters durchgeführt werden soll; |
9. |
verweist daher darauf, dass es unbedingt eine bessere Koordinierung und mehr Synergien zwischen dem Europäischen Semester, dem Ansatz der geteilten Mittelverwaltung sowie dem dezentralen Charakter der ESI-Fonds geben muss; wiederholt seinen Vorschlag, dass die EU einen Verhaltenskodex zur Einbeziehung der LRG in das Europäische Semester erarbeiten sollte (8), und unterstreicht, dass ein solcher Vorschlag dem Subsidiaritätsprinzip und der derzeitigen Gewaltenteilung und Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Regierung- und Verwaltungsebenen in den einzelnen Mitgliedstaaten entspricht; weist darauf hin, dass in Bezug auf den Verhaltenskodex die einschlägigen Erfahrungen mit dem Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der ESI-Fonds der Kohäsionspolitik (9) sowie die in einigen Ländern existierenden guten Praktiken der umfassenden Einbeziehung der LRG in das Semester berücksichtigt werden sollten; |
10. |
begrüßt die nachdrückliche Empfehlung der EU-Taskforce für Subsidiarität, „dass die Mitgliedstaaten den Leitlinien der Kommission zur Förderung einer stärkeren Beteiligung und Eigenverantwortung für die länderspezifischen Empfehlungen folgen, da die […] Wirtschaftsreformen […] sich möglicherweise auf alle Ebenen der Staatsführung in einem Mitgliedstaat auswirken[…]. Dies sollte über die nationalen Verwaltungen hinausgehen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft im Allgemeinen einbeziehen“ (10); |
11. |
bedauert, dass die Europäische Kommission immer noch keine Definition für „Strukturreformen“ im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union und der eventuellen Unterstützung über Unionsprogramme wie z. B. das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen vorgeschlagen hat; bekräftigt daher, dass in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip das Ausmaß der für eine Unterstützung durch die Union infrage kommenden Strukturreformen auf Politikbereiche beschränkt werden sollte, die für die Umsetzung der EU-Verträge von Bedeutung sind und die Zuständigkeiten der EU direkt betreffen; lehnt jedweden Vorschlag ab, unspezifische Strukturreformen in den Mitgliedstaaten zu finanzieren, die nicht zuvor auf ihren europäischen Mehrwert hin untersucht worden sind und die nicht direkt mit den vertraglich verankerten Zuständigkeiten der EU verbunden sind; verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 1. Februar 2018, in der er den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6. Dezember 2017 für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen ablehnt (11); |
12. |
betont, dass der Haushaltslage der lokalen und regionalen Ebene erneuert Aufmerksamkeit auf europäischer und nationaler Ebene geschenkt werden muss, und begrüßt daher, dass der österreichische Ratsvorsitz den AdR ersucht hat, dieses Thema zu untersuchen; erinnert daran, dass die Haushalte der LRG, darunter vor allem die Sozialausgaben und die Sozialleistungen, mit als erste von der Wirtschafts- und Finanzkrise und den darauffolgenden Haushaltskonsolidierungen und Kürzungen der Zuweisungen seitens der Zentralregierungen betroffen waren; stellt fest, dass nunmehr, ein Jahrzehnt nach der Krise, die Haushaltslage vieler LRG immer noch angespannt ist; |
13. |
blickt weiterhin besorgt auf die anhaltend schwache öffentliche Investitionstätigkeit in der EU, vor allem in Bezug auf die Investitionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Gemessen als Anteil am BIP blieben sie im Jahr 2017 um mehr als 30 % hinter dem Niveau von 2009 zurück (12); bedauert, dass die öffentlichen Investitionen häufig am stärksten von den Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung betroffen sind, obwohl sie sich direkt auf die lokale Wirtschaft und den Alltag der Bürger auswirken; ist außerdem in Sorge über die wachsende Zentralisierung der Investitionen: Der Anteil der durch die LRG getätigten öffentlichen Investitionen liegt zwar im EU-Durchschnitt noch über 50 %, aber weit unter dem Niveau von 60 %, das in den 1990er-Jahren erreicht worden war (13); |
14. |
begrüßt die Absicht der Kommission, sich die Erfahrungen mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und den Investitionsplänen bei ihrem Vorschlag für das Programm InvestEU umfassend zunutze zu machen; anerkennt, dass dieser Vorschlag die Nutzung der Finanzinstrumente wie vom AdR seit langem gefordert vereinfachen könnte, denn die derzeitige Komplexität verhindert eine breite und effektive Nutzung der Fonds; |
15. |
bedauert die zunehmenden protektionistischen Tendenzen im internationalen Handel und warnt vor den negativen Auswirkungen, wenn die multilaterale Handelszusammenarbeit und die Streitbeilegungsverfahren aufs Spiel gesetzt werden; wiederholt dessen ungeachtet seine Auffassung, dass vor neuen Freihandelsinitiativen Folgenabschätzungen durchzuführen sind, durch die frühzeitig mögliche asymmetrische Auswirkungen auf die europäischen Regionen ermittelt und quantifiziert und umgehend politische Gegenmaßnahmen ergriffen werden können; |
16. |
unterstreicht die ausschließliche Zuständigkeit der EU für die Handelspolitik und verweist darauf, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) derzeit eines der Instrumente ist, mit dem mögliche negative Auswirkungen handelspolitischer Entscheidungen abgefedert werden können; bedauert, dass in der Vergangenheit verfügbare EGF-Mittel nicht im vollem Umfang abgerufen wurden und stellt fest, dass sich einige Mitgliedstaaten dazu entschlossen haben, stattdessen den ESF zu nutzen. Der AdR wird in einer gesonderten Stellungnahme eingehend analysieren, ob der Vorschlag der Europäischen Kommission, den Anwendungsbereich und die Aufgaben des EGF auszudehnen und die Schwellenwerte herabzusetzen, dafür sorgt, dass der reformierte EGF einen Mehrwert bringt und dass die bislang aufgetretenen Überschneidungen und Zielkonflikte mit dem ESF+ vermieden werden (14); |
17. |
bekräftigt seine Forderung nach einer starken und ganzheitlichen industriepolitischen Strategie der EU, die es der europäischen Wirtschaft und vor allem den KMU ermöglicht, sich den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung und der Dekarbonisierung zu stellen, wobei besonderes Augenmerk den Investitionen in die technische Aufrüstung der KMU sowie in die Qualifizierung ihrer Arbeitnehmer mittels kontinuierlicher Weiterbildung zu gelten hat; unterstreicht erneut die ausschlaggebende Rolle der LRG beim Aufbau regionaler Innovationsökosysteme und Cluster, die maßgeblich für erfolgreiches Innovieren sind; unterstreicht, dass der europäische Binnenmarkt das Herzstück der wirtschaftlichen und politischen Integration der EU bildet und seine Verwirklichung ein fortlaufendes und in wesentlichen Bereichen, die insbesondere die Verbraucher und die KMU betreffen, noch unvollendetes Projekt ist; begrüßt zudem das von der Kommission vorgeschlagene neue Binnenmarktprogramm für die Zeit nach 2020, das den Rahmen für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU bildet; |
18. |
stellt fest, dass es bei den meisten im Zuge des Europäischen Semesters aufgezeigten Strukturreformen im Kern um die Notwendigkeit einer verbesserten administrativen und institutionellen Kapazität geht; unterstreicht, dass andere politische Prioritäten der Hauptgrund für die unbefriedigende Umsetzung der Strukturreformen im Kontext des Europäischen Semesters sind; in einzelnen Ländern kommen unzureichende administrative und institutionelle Kapazitäten auf den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen hinzu: dadurch werden öffentliche und private Investitionen erschwert, verschlechtert sich die Qualität der öffentlichen Dienste für die Bürger und verzögert sich die Durchführung der ESI-Fonds und sonstiger EU-Programme; betont, dass 63 % aller im Jahr 2018 direkt an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gerichteten Empfehlungen auf die Verbesserung der Verwaltungskapazität abzielten; |
19. |
stellt fest, dass zwar aus den meisten Mitgliedstaaten Anträge für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) eingegangen sind, die Probleme mit der Qualität und der Kapazität der öffentlichen Verwaltungen in vielen süd- und osteuropäischen Mitgliedstaaten allerdings am größten sind (15); begrüßt, dass die LRG Zugang zum SRSP haben und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, den erforderlichen Kapazitätsaufbau der subnationalen Regierungsebenen voranzutreiben; begrüßt, dass sich die Kommission für eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der EU-Finanzierung des Kapazitätsaufbaus einsetzt und bekräftigt, dass die Kommission diesbezüglich transparent arbeiten und ein einheitliches Strategiedokument vorlegen sollte (16); |
20. |
fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die EU-Vergaberegeln in einzelstaatliches Recht umgesetzt wurden bzw. dort angewendet werden, wobei vor allem zu ermitteln ist, wie sie auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden, da die subnationale Ebene bei der öffentlichen Auftragsvergabe großes Gewicht hat, und inwieweit die neuen Standards die Bestimmungen in diesem Bereich einfacher oder komplizierter gemacht haben; stellt fest, dass es mehr Fortschritte bei der digitalen Vergabe öffentlicher Aufträge geben muss und die Mitgliedstaaten auf eine schnelle Digitalisierung der Verfahren und die Einführung elektronischer Verfahren in allen wichtigen Phasen hinarbeiten sollten; |
21. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem österreichischen Ratsvorsitz und dem Präsidenten des Europäischen Rates zu übermitteln. |
Brüssel, den 10. Oktober 2018
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Karl-Heinz LAMBERTZ
(1) COM(2017) 690 final.
(2) http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2017-0418&language=DE&ring=A8-2017-0310
(3) Mitteilung der Kommission — Europäisches Semester 2018: Länderspezifische Empfehlungen, S. 3, (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0400&from=DE); siehe auch die Folgenabschätzung der Kommission zum Vorschlag zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/10102/2018/EN/SWD-2018-310-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF.
(4) Siehe S. 23-26 der in der vorhergehenden Fußnote genannten Folgenabschätzung.
(5) http://portal.cor.europa.eu/europe2020/Documents/publi-file/2018-Territorial-Analysis-of-CSRs/2018_CSRs_draft_final.pdf
(6) Mitteilung der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen, S. 3.
(7) http://portal.cor.europa.eu/europe2020/Documents/publi-file/2018-Territorial-Analysis-of-CSRs/2018_CSRs_draft_final.pdf
(8) Siehe die AdR-Stellungnahme „Bessere Steuerung des Europäischen Semesters: ein Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“ vom 11. Mai 2017.
(9) Delegierte Verordnung zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (Nr. 240/2014).
(10) https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/report-task-force-subsidiarity-proportionality-and-doing-less-more-efficiently_de.pdf.
(11) COM(2017) 826 final.
(12) https://ec.europa.eu/eurostat/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=tec00022&language=de
(13) Europäische Kommission, 7. Kohäsionsbericht (S. 168).
(14) https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR13_07/SR13_07_DE.pdf
(15) Die Beispiele dafür werden auf S. 27 der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zum Vorschlag des Reformhilfeprogramms zusammengefasst. http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/10102/2018/EN/SWD-2018-310-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF
(16) http://webapi.cor.europa.eu/documentsanonymous/cor-2018-00502-00-00-ac-tra-de.docx