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Document 62019TN0586

Rechtssache T-586/19: Klage, eingereicht am 26. August 2019 – PL/Kommission

ABl. C 363 vom 28.10.2019, pp. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 363/23


Klage, eingereicht am 26. August 2019 – PL/Kommission

(Rechtssache T-586/19)

(2019/C 363/31)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: PL (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 12. Dezember 2018 über die Erstellung der BBE 2017 des Klägers aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage gegen die Entscheidung der Kommission, mit der ihre Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für das Jahr 2017 (BBE 2017) erstellt wird, auf drei Gründe.

1.

Verstoß gegen Art. 22a und b des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) und Verletzung der Fürsorgepflicht des Generaldirektors der Generaldirektion Humanressourcen.

2.

Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf eine gute Verwaltung verleiht und insbesondere auf das Recht darauf, dass seine Angelegenheiten unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

3.

Verstoß gegen die allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 43 des Statuts und gegen die Begründungspflicht sowie Verletzung der Verteidigungsrechte.


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