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Document 62018TA0320

Rechtssache T-320/18: Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2020 — WD/EFSA (Öffentlicher Dienst – Zeitbedienstete – Befristeter Vertrag – Entscheidung über die Nichtneueinstufung – Fehlende Beurteilungen – Zuteilung von Neueinstufungspunkten im Wege der Übertragung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Entscheidung über die Nichtverlängerung – Fürsorgepflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Ermessensmissbrauch – Berechtigtes Vertrauen – Begründungspflicht – Anspruch auf rechtliches Gehör – Haftung)

ABl. C 95 vom 23.3.2020, pp. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/23


Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2020 — WD/EFSA

(Rechtssache T-320/18) (1)

(Öffentlicher Dienst - Zeitbedienstete - Befristeter Vertrag - Entscheidung über die Nichtneueinstufung - Fehlende Beurteilungen - Zuteilung von Neueinstufungspunkten im Wege der Übertragung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Entscheidung über die Nichtverlängerung - Fürsorgepflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Ermessensmissbrauch - Berechtigtes Vertrauen - Begründungspflicht - Anspruch auf rechtliches Gehör - Haftung)

(2020/C 95/27)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: WD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (Prozessbevollmächtigte: D. Detken und F. Volpi im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck, A. Duron und C. Dekemexhe)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der EFSA vom 14. Juli 2017, die Klägerin im Rahmen des Neueinstufungsverfahrens 2017 nicht in die Besoldungsgruppe AST 6 neu einzustufen, der Entscheidung der EFSA vom 9. August 2017, ihren Vertrag nicht zu verlängern, und der Entscheidungen vom 9. Februar und 12. März 2018, mit der ihre Beschwerden gegen diese beiden Entscheidungen zurückgewiesen wurden, und zum anderen auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr infolge dieser Entscheidungen entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

WD trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 259 vom 23.7.2018.


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