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Document 62021TB0303

Rechtssache T-303/21: Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2021 — FC/EASO (Aufhebungsklage – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Disziplinarverfahren – Anträge auf Aussetzung – Ladung zu einer Anhörung vor dem Disziplinarrat – Verschiebung des Zeitpunkts der Anhörung – Keine beschwerende Maßnahme – Verfrühter Rechtsbehelf – Offensichtliche Unzulässigkeit)

ABl. C 95 vom 28.2.2022, pp. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 95 vom 28.2.2022, pp. 13–13 (GA)

28.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/37


Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2021 — FC/EASO

(Rechtssache T-303/21) (1)

(Aufhebungsklage - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Disziplinarverfahren - Anträge auf Aussetzung - Ladung zu einer Anhörung vor dem Disziplinarrat - Verschiebung des Zeitpunkts der Anhörung - Keine beschwerende Maßnahme - Verfrühter Rechtsbehelf - Offensichtliche Unzulässigkeit)

(2022/C 95/51)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: FC (vertreten durch Rechtsanwalt V. Christianos)

Beklagter: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (vertreten durch P. Eyckmans und M. Stamatopoulou im Beistand des Rechtsanwalts T. Bontinck sowie der Rechtsanwältinnen A. Guillerme und L. Burguin)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung des vom Vorsitzenden des Disziplinarrats des EASO am [vertraulich] erlassenen Rechtsakts, mit dem die Anhörung des Klägers im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens auf den [vertraulich] festgesetzt wurde

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

FC trägt seine eigenen Kosten und die dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 289 vom 19.7.2021.


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