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Document 62022TN0021

Rechtssache T-21/22: Klage, eingereicht am 12. Januar 2022 — NY/Kommission

ABl. C 95 vom 28.2.2022, pp. 43–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 95 vom 28.2.2022, pp. 16–17 (GA)

28.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/43


Klage, eingereicht am 12. Januar 2022 — NY/Kommission

(Rechtssache T-21/22)

(2022/C 95/60)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: NY (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Champetier und Rechtsanwalt S. Rodrigues)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

die erste angefochtene Entscheidung und, soweit erforderlich, die zweite angefochtene Entscheidung aufzuheben;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage gegen die Entscheidung der Kommission vom 14. April 2021, mit der seine Schadensersatzforderung vom 22. Dezember 2020 zurückgewiesen wird, stützt der Kläger auf drei Gründe.

1.

Verstoß gegen das Recht auf eine gute Verwaltung und Verletzung des Grundsatzes der Unparteilichkeit: Im Rahmen der Prüfung seiner Schadensersatzforderung sei sowohl subjektiv als auch objektiv gegen das Unparteilichkeitsgebot verstoßen worden.

2.

Verstoß gegen das Recht auf Unversehrtheit und Würde sowie Vorliegen mehrerer offensichtlicher Beurteilungsfehler: Die Beklagte sei angesichts der vom Sicherheitspersonal gegen seine Person ausgeübten Gewalt — bei deren Feststellung zudem offensichtliche Beurteilungsfehler begangen worden seien — der ihr obliegenden Verpflichtung zur Wahrung und zum Schutz seiner Würde und Unversehrtheit nicht nachgekommen.

3.

Verstoß gegen die Fürsorgepflicht, da der Kläger von der Beklagten nicht die volle Unterstützung erhalten habe, die er von ihr habe erwarten durfte.


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