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Document 62011FB0142(01)

Rechtssache F-142/11 RENV: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. Juni 2016 — Simpson/Rat (Öffentlicher Dienst — Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung — Beamte — Aufsteigen in eine höhere Besoldungsgruppe — Entscheidung, den Kläger nicht in die Besoldungsgruppe AD 9 einzustufen, nachdem er ein allgemeines Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 bestanden hat — Begründungspflicht — Gleichbehandlung — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Art. 81 der Verfahrensordnung — Offensichtlich unbegründete Klage)

ABl. C 287 vom 8.8.2016, pp. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 287/36


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. Juni 2016 — Simpson/Rat

(Rechtssache F-142/11 RENV) (1)

((Öffentlicher Dienst - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Beamte - Aufsteigen in eine höhere Besoldungsgruppe - Entscheidung, den Kläger nicht in die Besoldungsgruppe AD 9 einzustufen, nachdem er ein allgemeines Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 bestanden hat - Begründungspflicht - Gleichbehandlung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Art. 81 der Verfahrensordnung - Offensichtlich unbegründete Klage))

(2016/C 287/44)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Erik Simpson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und E. Rebasti)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens im Auswahlverfahren EPSO/AD/113/07 „Referatsleiterinnen und Referatsleiter (AD 9) im Übersetzungsdienst für die tschechische, estnische, ungarische, litauische, lettische, maltesische, polnische, slowakische und slowenische Sprache“ nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern, und auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Erik Simpson trägt seine eigenen Kosten in den Rechtssachen F-142/11, T-130/14 P und F-142/11 RENV und wird verurteilt, die Kosten des Rates der Europäischen Union in der Rechtssache F-142/11 zu tragen.

3.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten in den Rechtssachen T-130/14 P und F-142/11 RENV.


(1)  ABl. C 65 vom 3.3.2012, S. 26 (ursprüngliche Rechtssache).


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