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Document 62011FB0142(01)
Case F-142/11 RENV: Order of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 24 June 2016 —Simpson v Council (Civil service — Referral back to the Tribunal after setting aside — Officials — Upgrade — Decision not to award the applicant grade AD 9 after he had passed a grade AD 9 open competition — Obligation to state grounds — Equal treatment — Manifest error of assessment — Article 81 of the Rules of Procedure — Action manifestly unfounded)
Rechtssache F-142/11 RENV: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. Juni 2016 — Simpson/Rat (Öffentlicher Dienst — Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung — Beamte — Aufsteigen in eine höhere Besoldungsgruppe — Entscheidung, den Kläger nicht in die Besoldungsgruppe AD 9 einzustufen, nachdem er ein allgemeines Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 bestanden hat — Begründungspflicht — Gleichbehandlung — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Art. 81 der Verfahrensordnung — Offensichtlich unbegründete Klage)
Rechtssache F-142/11 RENV: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. Juni 2016 — Simpson/Rat (Öffentlicher Dienst — Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung — Beamte — Aufsteigen in eine höhere Besoldungsgruppe — Entscheidung, den Kläger nicht in die Besoldungsgruppe AD 9 einzustufen, nachdem er ein allgemeines Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 bestanden hat — Begründungspflicht — Gleichbehandlung — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Art. 81 der Verfahrensordnung — Offensichtlich unbegründete Klage)
ABl. C 287 vom 8.8.2016, pp. 36–36
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 287/36 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. Juni 2016 — Simpson/Rat
(Rechtssache F-142/11 RENV) (1)
((Öffentlicher Dienst - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Beamte - Aufsteigen in eine höhere Besoldungsgruppe - Entscheidung, den Kläger nicht in die Besoldungsgruppe AD 9 einzustufen, nachdem er ein allgemeines Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 bestanden hat - Begründungspflicht - Gleichbehandlung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Art. 81 der Verfahrensordnung - Offensichtlich unbegründete Klage))
(2016/C 287/44)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Erik Simpson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und E. Rebasti)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens im Auswahlverfahren EPSO/AD/113/07 „Referatsleiterinnen und Referatsleiter (AD 9) im Übersetzungsdienst für die tschechische, estnische, ungarische, litauische, lettische, maltesische, polnische, slowakische und slowenische Sprache“ nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern, und auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Erik Simpson trägt seine eigenen Kosten in den Rechtssachen F-142/11, T-130/14 P und F-142/11 RENV und wird verurteilt, die Kosten des Rates der Europäischen Union in der Rechtssache F-142/11 zu tragen. |
3. |
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten in den Rechtssachen T-130/14 P und F-142/11 RENV. |
(1) ABl. C 65 vom 3.3.2012, S. 26 (ursprüngliche Rechtssache).