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Document 62021CA0249
Case C-249/21: Judgment of the Court (Eighth Chamber) of 7 April 2022 (request for a preliminary ruling from the Amtsgericht Bottrop — Germany) — Fuhrmann-2-GmbH v B. (Reference for a preliminary ruling — Consumer protection — Directive 2011/83/EU — Article 8(2) — Distance contracts concluded by electronic means — Information requirements for the trader — Activation of a button or a similar function in order to place the order with an obligation to pay — Unambiguous formulation corresponding to the words ‘order with obligation to pay’ — Taking account only of the words on the button or similar function for the purposes of assessing the ‘corresponding’ nature of such a formulation)
Rechtssache C-249/21: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 7. April 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bottrop — Deutschland) — Fuhrmann-2-GmbH/B. (Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 8 Abs. 2 – Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge – Informationspflichten des Unternehmers – Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung mit Zahlungsverpflichtung zu tätigen – Eindeutige Formulierung, die den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ entspricht – Alleinige Berücksichtigung der Worte auf der Schaltfläche oder der ähnlichen Funktion, um die Ähnlichkeit einer solchen Formulierung zu beurteilen)
Rechtssache C-249/21: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 7. April 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bottrop — Deutschland) — Fuhrmann-2-GmbH/B. (Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 8 Abs. 2 – Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge – Informationspflichten des Unternehmers – Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung mit Zahlungsverpflichtung zu tätigen – Eindeutige Formulierung, die den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ entspricht – Alleinige Berücksichtigung der Worte auf der Schaltfläche oder der ähnlichen Funktion, um die Ähnlichkeit einer solchen Formulierung zu beurteilen)
ABl. C 213 vom 30.5.2022, pp. 16–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/16 |
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 7. April 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bottrop — Deutschland) — Fuhrmann-2-GmbH/B.
(Rechtssache C-249/21) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 8 Abs. 2 - Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge - Informationspflichten des Unternehmers - Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung mit Zahlungsverpflichtung zu tätigen - Eindeutige Formulierung, die den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ entspricht - Alleinige Berücksichtigung der Worte auf der Schaltfläche oder der ähnlichen Funktion, um die Ähnlichkeit einer solchen Formulierung zu beurteilen)
(2022/C 213/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Bottrop
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Fuhrmann 2 GmbH
Beklagter: B.
Tenor
Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass es für die Feststellung, ob im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege eine auf der Schaltfläche für die Bestellung oder auf einer ähnlichen Funktion verwendete Formulierung wie „Buchung abschließen“ den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ im Sinne dieser Bestimmung „entspricht“, allein auf die Worte auf dieser Schaltfläche oder dieser ähnlichen Funktion ankommt.