23.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344/44 |
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 23. August 2013 — Stanley International Betting Ltd, Stanleybet Malta Ltd/Ministero dell’Economia e delle Finanze, Agenzia delle Dogane e dei Monopoli di Stato
(Rechtssache C-463/13)
2013/C 344/76
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerinnen: Stanley International Betting Ltd, Stanleybet Malta Ltd
Rechtsmittelbeklagte: Ministero dell'Economia e delle Finanze, Agenzia delle Dogane e dei Monopoli di Stato
Vorlagefragen
1. |
Sind die Art. 49 ff. und 56 ff. AEUV sowie die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Union in dem Urteil vom 16. Februar 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-72/10 und C-77/10 aufgestellt hat, dahin auszulegen, dass sie einer Ausschreibung von Konzessionen entgegenstehen, deren Laufzeit kürzer ist als bei früher erteilten Konzessionen, wenn die Ausschreibung durchgeführt worden ist, um die Folgen eines rechtswidrigen Ausschlusses bestimmter Bewerber zu beheben? |
2. |
Sind die Art. 49 ff. und 56 ff. AEUV sowie die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Union in dem Urteil vom 16. Februar 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-72/10 und C-77/10 aufgestellt hat, dahin auszulegen, dass sie das Erfordernis einer Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen, als angemessenen Rechtfertigungsgrund für die Verkürzung der Laufzeit der ausgeschriebenen Konzessionen gegenüber der Laufzeit früher erteilter Konzessionen ausschließen? |