4.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 146/48 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. März 2015 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-89/13) (1)
((Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren - Keine Benennung eines neuen Vertreters - Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert - Erledigung der Hauptsache))
(2015/C 146/66)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A.)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, vom Invalidengeld des Klägers für die Monate Januar bis März 2013 drei Mal 504,67 Euro einzubehalten
Tenor des Beschlusses
1. |
Der Rechtsstreit F-89/13, Marcuccio/Kommission, ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der der Europäischen Kommission entstandenen Kosten verurteilt. |
(1) ABl. C 24 vom 25.1.2014, S. 39.