30.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 107/28 |
Beschluss des Gerichts vom 28. Januar 2015 — Kicks Kosmetikkedjan/HABM — Kik Textilien (KICKS)
(Rechtssache T-532/13) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung))
(2015/C 107/37)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Kicks Kosmetikkedjan AB (Stockholm, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Strömholm)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: I. Harrington)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Kik Textilien und Non-Food GmbH (Bönen, Deutschland)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Juli 2013 (Sache R 991/2012-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Kicks Kosmetikkedjan AB und der Kik Textilien und Non-Food GmbH
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Klägerin und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten. |