20.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 392/7


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 21. September 2017 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-616/15) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f - Steuerbefreiung für Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen - Beschränkung auf selbständige Zusammenschlüsse, deren Mitglieder eine begrenzte Anzahl von Berufen ausüben))

(2017/C 392/09)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Owsiany-Hornung, B.-R. Killmann und R. Lyal)

Beklagte: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: T. Henze, J. Möller und K. Petersen)

Tenor

1.

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, dass sie die Mehrwertsteuerbefreiung auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen beschränkt, deren Mitglieder eine begrenzte Anzahl von Berufen ausüben.

2.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 98 vom 14.3.2016.