3.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 364/33


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. Juli 2016 — De Nicola/EIB

(Rechtssache F-100/15) (1)

((Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beurteilung - Beurteilung 2013 - Entscheidung des Beschwerdeausschusses))

(2016/C 364/38)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt L. Isola und Rechtsanwältin G. Isola, dann Rechtsanwältin G. Ferabecoli)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Nuvoli, J.-P. Minnaert und Rechtsanwalt A. Dal Ferro, dann G. Nuvoli, G. Faedo und Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Beurteilung des Klägers für das Jahr 2013 und der damit verbundenen bzw. nachfolgenden Entscheidungen der EIB, z. B. der Entscheidung, ihn nicht in die Funktionsgruppe D zu befördern, sowie Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihm entstanden sein soll

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Carlo De Nicola trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Investitionsbank zu tragen.


(1)  ABl. C 414 vom 14.12.2015, S. 41.