3.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 364/33 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. Juli 2016 — De Nicola/EIB
(Rechtssache F-100/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beurteilung - Beurteilung 2013 - Entscheidung des Beschwerdeausschusses))
(2016/C 364/38)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt L. Isola und Rechtsanwältin G. Isola, dann Rechtsanwältin G. Ferabecoli)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Nuvoli, J.-P. Minnaert und Rechtsanwalt A. Dal Ferro, dann G. Nuvoli, G. Faedo und Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Beurteilung des Klägers für das Jahr 2013 und der damit verbundenen bzw. nachfolgenden Entscheidungen der EIB, z. B. der Entscheidung, ihn nicht in die Funktionsgruppe D zu befördern, sowie Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihm entstanden sein soll
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Carlo De Nicola trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Investitionsbank zu tragen. |