4.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 146/52


Klage, eingereicht am 27. Februar 2015 — ZZ und ZZ/Gerichtshof

(Rechtssache F-36/15)

(2015/C 146/74)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, R. Metz, N. de Montigny, D. Verbeke und T. Van Lysebeth)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen über die Festsetzung der Ansprüche der Kläger auf Erstattung der jährlichen Reisekosten in Anwendung von Art. 8 des Anhangs VII des Statuts der Beamten in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten geänderten Fassung

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Gehaltsabrechnungen der Kläger für den Monat Juli 2014 aufzuheben, soweit mit ihnen zum ersten Mal Art. 8 des Anhangs VII des Statuts in der seit dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung für die Festsetzung der Erstattung ihrer Reisekosten angewandt wurde;

dem Gerichtshof die Kosten aufzuerlegen.