4.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 146/52 |
Klage, eingereicht am 27. Februar 2015 — ZZ und ZZ/Gerichtshof
(Rechtssache F-36/15)
(2015/C 146/74)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, R. Metz, N. de Montigny, D. Verbeke und T. Van Lysebeth)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen über die Festsetzung der Ansprüche der Kläger auf Erstattung der jährlichen Reisekosten in Anwendung von Art. 8 des Anhangs VII des Statuts der Beamten in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten geänderten Fassung
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die Gehaltsabrechnungen der Kläger für den Monat Juli 2014 aufzuheben, soweit mit ihnen zum ersten Mal Art. 8 des Anhangs VII des Statuts in der seit dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung für die Festsetzung der Erstattung ihrer Reisekosten angewandt wurde; |
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dem Gerichtshof die Kosten aufzuerlegen. |