25.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/49


Urteil des Gerichts vom 19. September 2019 – WI/Kommission

(Rechtssache T-379/18) (1)

(Öffentlicher Dienst - Versorgungsbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene nichteheliche Lebensgemeinschaft - Ablehnung der Gewährung - Art. 1 Abs. 2 Buchst. c Ziff. iv des Anhangs VII des Statuts - Möglichkeit zur Schließung einer gesetzlichen Ehe - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Fürsorgepflicht - Außergewöhnliche Umstände)

(2019/C 399/59)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: WI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Bontinck und Rechtsanwältin A. Guillerme)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Mongin und L. Radu Bouyon)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. August 2017, dem Kläger keine Hinterbliebenenversorgung zu gewähren, der Entscheidung vom 13. September 2017, dem Kläger die Gewährung der Hinterbliebenenversorgung zu verweigern, und der Entscheidung vom 9. März 2018, die Beschwerde des Klägers zurückzuweisen.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

WI trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 341 vom 24.9.2018.