25.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 399/36 |
Klage, eingereicht am 10. Oktober 2019 – Europäische Kommission/Italienische Republik
(Rechtssache C-744/19)
(2019/C 399/42)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Tricot und G. Gattinara)
Beklagte: Italienische Republik
Anträge
Die Klägerin beantragt,
1. |
festzustellen,
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2. |
der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit ihrem einzigen Klagegrund macht die Kommission geltend, die Italienische Republik habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 106 der Richtlinie 2013/59 verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich seien, um dieser Richtlinie vollständig nachzukommen, weder erlassen noch der Kommission mitgeteilt habe.