12.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/34


Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2021 — Sophia Group/Parlament

(Rechtssache T-578/19) (1)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Gebäudebezogene unterstützende Dienstleistungen - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Verwendung von Kennzeichnungen und Zertifizierungen bei der Formulierung von Zuschlagskriterien - Begründungspflicht)

(2021/C 128/41)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sophia Group (Saint-Josse-ten-Noode, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y. Schneider und C.-H. de la Vallée Poussin)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Tapper Brandberg und B. Simon)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 30. Juli 2019, das Los Nr. 1 des Auftrags für „HelpDesk Gebäudedienstleistungen“ (Ausschreibung 06A 0010/2019/M011) an einen anderen Bieter zu vergeben

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Sophia Group trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.


(1)  ABl. C 363 vom 28.10.2019.