12.4.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 128/34 |
Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2021 — Sophia Group/Parlament
(Rechtssache T-578/19) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Gebäudebezogene unterstützende Dienstleistungen - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Verwendung von Kennzeichnungen und Zertifizierungen bei der Formulierung von Zuschlagskriterien - Begründungspflicht)
(2021/C 128/41)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sophia Group (Saint-Josse-ten-Noode, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y. Schneider und C.-H. de la Vallée Poussin)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Tapper Brandberg und B. Simon)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 30. Juli 2019, das Los Nr. 1 des Auftrags für „HelpDesk Gebäudedienstleistungen“ (Ausschreibung 06A 0010/2019/M011) an einen anderen Bieter zu vergeben
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Sophia Group trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes. |