28.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/25


Urteil des Gerichts vom 21. Dezember 2021 — DD/FRA

(Rechtssache T-703/19) (1)

(Schadensersatzklage - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einleitung einer Verwaltungsuntersuchung - Art. 86 Abs. 2 des Statuts - Informationspflicht - Verfahrensdauer - Angemessene Frist - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Vertraulichkeit der Verwaltungsuntersuchung - Fürsorgepflicht - Immaterieller Schaden - Kausalzusammenhang)

(2022/C 95/33)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: DD (vertreten zunächst durch Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche, danach durch Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (vertreten durch M. O’Flaherty als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEVU, mit der im Wesentlichen Ersatz des dem Kläger angeblich entstandenen immateriellen Schadens begehrt wird, der nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro geschätzt wird und durch die Eröffnung und Durchführung eines Verwaltungsverfahrens innerhalb der FRA verursacht worden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

DD trägt neben seinen eigenen Kosten die der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 432 vom 23.12.2019.