15.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/24


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. April 2020 — Leonardo/Frontex

(Rechtssache T-849/19 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit)

(2020/C 201/34)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Antragstellerin: Leonardo SpA (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Parrella)

Antragsgegnerin: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Prozessbevollmächtigte: S. Drew, H. Caniard, C. Georgiadis und A. Gras im Beistand der Rechtsanwälte M. Vanderstraeten, F. Biebuyck und V. Ost)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Erlass einstweiliger Anordnungen zur Aussetzung der Durchführung der von Frontex am 18. Oktober 2019 veröffentlichten Ausschreibungsbekanntmachung mit dem Titel „Ferngesteuerte Luftfahrzeugsysteme (Remotely Piloted Aircraft Systems — RPAS) für Langstreckeneinsätze in mittlerer Flughöhe zur Überwachung von Seegebieten aus der Luft“

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.