25.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/28


Urteil des Gerichts vom 23. Februar 2022 — OA/EWSA

(Rechtssache T-671/20) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Disziplinarverfahren - Disziplinarstrafe - Schriftliche Verwarnung - Verteidigungsrechte - Beurteilungsfehler - Haftung)

(2022/C 171/35)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: OA (vertreten durch Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld und Rechtsanwalt M. Aboudi)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (vertreten durch M. Pascua Mateo, K. Gambino, X. Chamodraka, A. Carvajal García-Valdecasas und L. Camarena Januzec als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung Nr. 293/19 des EWSA vom 5. Dezember 2019, mit der gegen den Kläger die Strafe einer schriftlichen Verwarnung verhängt wurde, und zum anderen auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Entscheidung Nr. 293/19 des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 5. Dezember 2019, mit der gegen OA die Strafe einer schriftlichen Verwarnung verhängt wurde, wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Der EWSA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 9 vom 11.1.2021.