6.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 490/42 |
Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2021 — Freundlieb/EUIPO (BANDIT)
(Rechtssache T-733/20) (1)
(Unionsmarke - Unionswortmarke BANDIT - Fehlender Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke - Löschung der Marke nach Ablauf der Eintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Art. 104 der Verordnung [EU] 2017/1001 - Sorgfaltspflicht - Fehlende Kontrolle - Nichteinhaltung von Fristen)
(2021/C 490/49)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Andreas Freundlieb (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Vogtmeier)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: E. Markakis)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Oktober 2020 (Sache R 730/2020-5) zu einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich des Rechts auf Beantragung der Verlängerung der Unionswortmarke BANDIT
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Andreas Freundlieb trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstanden sind. |