15.6.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 201/35 |
Klage, eingereicht am 7. April 2020 — JE/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
(Rechtssache T-180/20)
(2020/C 201/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: JE (Prozessbevollmächtigter: N. Forwood, QC)
Beklagte: Rat der Europäischen Union und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Erklärung der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 29. Januar 2020 zu den Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union, wie vom Rat unter dem Aktenzeichen des Rates XT 21018/20 veröffentlicht, teilweise für nichtig zu erklären; |
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den Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin geltend, der von den Beklagten angenommene Rechtsakt sei wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung der Verträge und der bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnormen sowie wegen Ermessensmissbrauchs teilweise für nichtig zu erklären.