15.6.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 201/49 |
Klage, eingereicht am 14. April 2020 — Alkattan/Rat
(Rechtssache T-218/20)
(2020/C 201/63)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Waseem Alkattan (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Karouni)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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folgende Rechtsakte für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen:
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den Rat zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 500 000,00 (fünf hundert tausend) Euro als Ersatz für alle Schäden zu verurteilen; |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf vier Klagegründe gestützt.
1. |
Seine Verteidigungsrechte und sein Recht auf ein faires Verfahren, die sich aus Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie aus Art. 6 und 13 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergäben, seien verletzt. Er hätte angehört werden müssen, bevor der Rat der Europäischen Union die restriktiven Maßnahmen gegen ihn erlassen habe, folglich seien seine Verteidigungsrechte nicht gewahrt worden. |
2. |
Verletzung der Begründungspflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV. Der Rat begnüge sich mit vagen und allgemeinen Erwägungen, ohne die besonderen und konkreten Gründe zu nennen, aus denen er in Ausübung seines Ermessens annehme, dass gegen den Kläger die in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen anzuwenden seien. So sei kein konkreter und objektiver Umstand, der dem Kläger vorgeworfen werde und der die in Rede stehenden Maßnahmen rechtfertigen könne, angeführt worden, die vom Rat gegebene Begründung enthalte keine ausreichenden Angaben und sei zumindest vage, allgemein und ungenau. |
3. |
Offensichtlicher Beurteilungsfehler. Der Rat sei in seiner Begründung zur Stützung der restriktiven Maßnahme von Umständen ausgegangen, denen offensichtlich jede tatsächliche Grundlage fehle, da die vorgebrachten Tatsachen jeder ernsthaften Grundlage entbehrten. |
4. |
Als Entschädigung für die erlittenen Schäden werde Schadensersatz gefordert, weil die Zurechnung bestimmter schwerwiegender Tatsachen den Kläger und seine Familie einer Gefahr aussetze, was den Umfang des erlittenen Schadens veranschauliche, der seine Schadensersatzforderung rechtfertige. Seine wirtschaftliche Tätigkeit seien schwerwiegend und nachhaltig geschädigt. |