7.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 423/39


Klage, eingereicht am 22. September 2020 — YG/Kommission

(Rechtssache T-599/20)

(2020/C 423/56)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: YG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Champetier)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. November 2019, ihn nicht in die Liste der beförderten Beamten von 2019 aufzunehmen, aufzuheben;

die Entscheidung vom 11. Juni 2020 aufzuheben, mit der seine Beschwerde gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. November 2019, ihn nicht in die Liste der beförderten Beamten aufzunehmen, zurückgewiesen wurde, und

Ersatz für alle dem Kläger entstandenen Kosten anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

1.

Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 45 Beamtenstatut — Offensichtliche Beurteilungsfehler — Fehlende vergleichende Beurteilung

sowohl im Hinblick auf die Bewertung der Beurteilungsberichte des Klägers als auch die Methode der vergleichenden Beurteilung (erstens Fehlen jeglicher vergleichenden Beurteilung und zweitens Fehlen der vergleichenden Beurteilung im Hinblick auf Bedienstete derselben GD und derselben Besoldungsgruppe).

2.

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 25 Abs. 2 Beamtenstatut (Begründungspflicht).