7.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 423/39 |
Klage, eingereicht am 22. September 2020 — YG/Kommission
(Rechtssache T-599/20)
(2020/C 423/56)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: YG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Champetier)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. November 2019, ihn nicht in die Liste der beförderten Beamten von 2019 aufzunehmen, aufzuheben; |
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die Entscheidung vom 11. Juni 2020 aufzuheben, mit der seine Beschwerde gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. November 2019, ihn nicht in die Liste der beförderten Beamten aufzunehmen, zurückgewiesen wurde, und |
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Ersatz für alle dem Kläger entstandenen Kosten anzuordnen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:
1. |
Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 45 Beamtenstatut — Offensichtliche Beurteilungsfehler — Fehlende vergleichende Beurteilung
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2. |
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 25 Abs. 2 Beamtenstatut (Begründungspflicht). |