7.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/30 |
Beschluss des Gerichts vom 25. März 2022 — Alcogroup und Alcodis/Kommission
(Rechtssache T-691/21) (1)
(Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Vergleichsverfahren - Schreiben der Kommission, mit dem ein Unternehmen aufgefordert wird, sein Interesse an der Wiederaufnahme eines Vergleichsverfahrens zu bekunden - Nicht anfechtbare Handlung - Vorbereitende Handlung - Zwischenhandlung - Unzulässigkeit)
(2022/C 222/50)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Alcogroup (Brüssel, Belgien), Alcodis (Brüssel) (vertreten durch Rechtsanwälte P. de Bandt, C. Binet und M. Nuytten)
Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch P. Berghe, T. Baumé und F. Jimeno Fernández als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer am 27. Oktober 2021 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klage gemäß Art. 263 AEUV beantragen die Klägerinnen die Nichtigerklärung des Schreibens der Europäischen Kommission vom 17. September 2021, mit dem diese sie aufgefordert hatte, ihr binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob sie in Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen Art. 101 AEUV, den sie zusammen mit anderen Unternehmen begangen haben sollen, Interesse an der Wiederaufnahme eines Vergleichsverfahrens im Sinne von Art. 10a der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel [101 und 102 AEUV] durch die Kommission (ABl. 2004, L 123, S. 18) in der geänderten Fassung hätten
Tenor
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Alcogroup und Alcodis tragen die Kosten. |