7.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/31 |
Klage, eingereicht am 30. März 2022 — Seifert/Rat
(Rechtssache T-166/22)
(2022/C 222/52)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Evgenia Seifert (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Seifert)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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Artikel 1 Ziff. 9 der Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufzuheben; |
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der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Klägerin aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin ist der Ansicht, dass Artikel 1 Ziff. 9 der Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1), sie wegen ihrer Herkunft als russische Staatsangehörige diskriminiere und somit Art. 14 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Verbindung mit ihren Rechten aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletze. Dabei könne sich der Rat nicht auf einen Notstandsfall gemäß Art. 15 Abs. 1 dieser Konvention und auf eine Abweichung im Sinne des Art. 15 Abs. 3 dieser Konvention berufen.