7.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/32 |
Klage, eingereicht am 4. April 2022 — Mellish/Kommission
(Rechtssache T-176/22)
(2022/C 222/53)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Philip Mellish (Uccle, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Gehaltsabrechnung des Klägers für Juni 2021 und das Schreiben der Personalverwaltung der Kommission vom 14. Juni 2021, mit dem ihm mitgeteilt wurde, dass er den Pauschalbetrag als Erstattung der Kosten für die Reise zum Herkunftsort ab 2021 nach dem Brexit nicht mehr erhalten werde, aufzuheben; |
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die Entscheidung vom 22. Dezember 2021 über die Zurückweisung der Beschwerde vom 1. September 2021, sofern sie als Ergänzung der Begründung der angefochtenen Entscheidung angesehen wird, aufzuheben; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1. |
Erster Klagegrund: Teleologische und sachgerechte Anwendung des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut), Rechtsfehler der Verwaltung, Verstoß gegen Art. 7 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts und Verstoß der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen in Bezug auf den Herkunftsort gegen das Statut. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ungerechtfertigte Diskriminierung, Einrede der Rechtswidrigkeit und der Unanwendbarkeit der vollständigen Streichung der Erstattung im Fall des Verlustes der Staatsangehörigkeit. |
3. |
Dritter, hilfsweise vorgetragener Klagegrund: Anwendung im Einklang mit der von der Europäischen Union versprochenen Flexibilität in Bezug auf die weite Auslegung des Statuts auf britische Staatsangehörige und im Einklang mit den anderen internen Regeln zum einen und Beeinträchtigung des Grundsatzes des Ausgleichs für den Expatriierten-Status des Bediensteten. |