7.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 222/39


Klage, eingereicht am 22. April 2022 — Synesis/Rat

(Rechtssache T-215/22)

(2022/C 222/64)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Synesis TAA (Minsk, Belarus) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Lansky und A. Egger)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

gemäß Art. 263 AEUV den Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/307 des Rates vom 24. Februar 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 46, S. 97) sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2022/300 des Rates vom 24. Februar 2022 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 46, S. 3), soweit sie die Klägerin betreffen, für nichtig zu erklären;

gemäß Art 134 der Verfahrensordnung des Gerichts den Rat zu verurteilen, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Als Begründung für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Rechtsakte, soweit sie die Klägerin betreffen, macht die Klägerin als einzigen Klagegrund geltend, dass der Rat einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen und insbesondere seine Prüfpflichten verletzt habe. Der Rat habe keine konkreten Beweise vorgelegt, um die Gültigkeit der Aufnahme der Klägerin auf die Liste in den angefochtenen Rechtsakten zu rechtfertigen.