26.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 368/25 |
Klage, eingereicht am 20. Juli 2022 — QP/Kommission
(Rechtssache T-460/22)
(2022/C 368/44)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Kläger: QP (vertreten durch Rechtsanwältinnen S. Gemas Donário und S. Soares)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss K(2020) 8550 endg. der Kommission vom 4. Dezember 2020 über die von Portugal durchgeführte Beihilferegelung SA.21259 (2018/C) (ex 2018/NN) zugunsten der Freizone Madeira (Zona Franca da Madeira, ZFM) — Regelung III für nichtig zu erklären; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende sechs Gründe gestützt:
1. |
Beurteilungsfehler hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Vereinbarkeit der Regelung III der Freizone Madeira (im Folgenden: ZFM), insbesondere in Bezug auf die Herkunft der Gewinne sowie die Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Region. |
2. |
Ungerechtfertigte Verzögerung seitens der Kommission bei der Änderung der aufeinanderfolgenden Fassungen der ZFM-Regelung in Bezug auf das Kriterium für die Berechnung der Anzahl der geschaffenen/erhaltenen Arbeitsplätze. |
3. |
Verstoß gegen die Begründungspflicht, da in dem erlassenen Beschluss nicht hinreichend begründet sei, was als ZFM-Arbeitsplätze sowie was als tatsächlich und materiell auf Madeira ausgeübte Tätigkeit anzusehen sei. |
4. |
Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen den Grundsatz der Waffengleichheit aufgrund der Verzögerung seitens Kommission bei der Berichtigung der Gesichtspunkte der ZFM-Vorschriften und der kurzen Frist, die dem Kläger für die Ausübung seiner Verteidigungsrechte gesetzt worden sei. |
5. |
Verstoß gegen den Vertrauensschutz im Hinblick auf das fahrlässige verzögerte Tätigwerden der Kommission und den Inhalt der angefochtenen Entscheidung. |
6. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit wegen der Verzögerung des Tätigwerdens der Kommission und der Änderung der für eine bestimmte Regulierungsperiode geltenden Regelung für staatliche Beihilfen. |