Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurde im Bundestag abgelehnt, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung und das Bundesverfassungsgericht dafür sind. Es besteht eine juristische Ungleichheit zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen wird. Die Diskussion zeigt erhebliche Differenzen innerhalb der politischen Parteien, während der Druck, rechtliche Diskriminierungen zu beseitigen, wächst.