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SiMAX – Avatar für Gebärdensprache




Copyright by SignTime TV / Matrixx IT-Services / IBM 2012
Ausgangssituation

 Gebärdensprache ist eine
  vollwertige Sprache

 Zur Kommunikation
  mit Gehörlosen notwendig

 Es besteht großer Bedarf
  an Übersetzungen
Warum nicht Text?
Gehörlose Menschen
können doch lesen!
Das Textverständnis gehörloser Personen ist
eingeschränkt. Da die Lautsprache auf Phonemen
basiert und die Schriftsprache eine Abstraktion der
Lautsprache ist, ist der Zugang auch zur
Schriftsprache für Personen die sie nie gehört
haben, sehr schwierig.

Sinnerfassendes Lesen von Sätzen ist vielen
gehörlosen Personen nicht möglich.

Untertitel sind eine wichtige Stütze für Schwerhörige
und spät ertaubte Personen. Für viele gehörlose
Gebärdensprachbenutzer sind sie jedoch nicht
geeignet.
SiMAX gesetzliche
Rahmenbedingungen
Deutschland
In der gesamten EU existieren eine Reihe
gesetzlicher Bestimmungen, die die Medien-
schaffenden dazu anhalten, barrierefreien
Content zu produzieren und zur Verfügung
zu stellen


   Grundgesetz Art. 3 (3)
    „Niemand darf wegen seiner
    Behinderung benachteiligt werden.“
   UN-Konvention über die Rechte von
    Menschen mit Behinderungen
    - seit März 2009 in Kraft
   Gesetz zur Gleichstellung behinderter
    Menschen – BGG
Zukunft der
Gebärdensprache
ist SiMAX

 Tool zur Übersetzung
  von Sprachcontent
  in Gebärdensprache

 Darstellung erfolgt als
  animierter Avatar
So funktioniert
SiMAX




     SiMAX + Operator
     Software
SiMAX ist einzigartig!

 Unabhängig von natürlichen
  Personen als Darsteller

 Orts- und
  zeitunabhängig

 Produktionsvolumen einfach
  skalierbar

 Unterschiedliche,
  zielgruppengerechte
  Avatare möglich
SiMAX ist einzigartig!

 Konstant hohe Qualität

 Avatare austauschbar

 Kostengünstige und zeitnahe
  Produktion

 Darstellung von Emotionen und
  Körpersprache
Autor:
                                             Deutsches Forschungszentrum für
                                             Künstliche Intelligenz GmbH
                                             Campus D 3 2, 66123 Saarbrücken




Autor:
Deutsches Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz GmbH
Campus D 3 2, 66123 Saarbrücken
Ergebnisse: (Auszug)
Großteil der befragten Gehörlosen äußerte sich
positiv über den Einsatz von Avataren; Nach der
Demo stieg der Anteil der Befürworter nochmals
signifikant.

Kritikpunkte der präsentierten Lösungen:

• Bei fast allen Avataren fehlende Mimik und
  unzulängliches Mundbild
• Ausdruck und die fehlende Emotionalität vermisst.
• Roboterhafte und steife Bewegungen
• schlechte oder fehlende 3D Ansichten
• unzulängliche (Ober) Körperbewegungen

Am positivsten schnitt die cartoonartige
Gebärdenanimation ab;
wurde als sehr warm und verständlich bewertet!
Alternativen zu
SiMAX

 Derzeit nur
  Studioproduktion –
  hohe Kosten

 Kein vergleichbaren
  Produkte am Markt
Entwicklungspartner



 Signtime TV

 Matrixx IT-Services

 IBM

 Community
  der Gehörlosen
ANHANG
   Ist Gebärdensprache international?
   Wie viele Menschen sind gehörlos?
   Ist Lippenlesen eine Alternative zur
    Gebärdensprache?
   SiMAX - gesetzliche
    Rahmenbedingungen Österreich
Ist Gebärdensprache
international?
Wie alle natürlichen Sprachen unterliegt die
Gebärdensprache nationalen und regionalen
Unter-schieden. In den meisten Ländern
existieren nationale Gebärdensprachen, die sich
in unter-schiedlichen Dialekten ausprägen. Die
am meisten verbreitete Gebärdensprache ist die
American Sign Language (ASL). Für unsere
Zielmärkte relevant sind die Deutsche
Gebärdensprache (DGS), die British Sign
Language (BSL) und die Österreichische
Gebärdensprache (ÖGS).
Daneben existiert eine auf Konvention beruhende
internationale Gebärdensprache (IS). Diese
künstliche Gebärdensprache wird mitunter bei
internationalen Konferenzen und ähnlichem
verwendet. Die Verbreitung ist auf besonders
gebildete Gehörlose beschränkt.
Wie viele Menschen
sind gehörlos?


Rund 1% der Bevölkerung
ist gehörlos.

In Deutschland sind das
rund 80.000 Personen.
Ist Lippenlesen eine
Alternative zur
Gebärdensprache?

Lippenlesen ist keine Alternative zur
Gebärdensprache. Es sind nur sehr
einfache Alltagskonversationen
möglich, wie z.B. Einkauf,
Restaurantbesuch, wesentlichen
Informationen gehen verloren oder
werden nur sehr undeutlich
transportiert.
SiMAX - gesetzliche
Rahmenbedingungen
Österreich
In der gesamten EU existieren eine Reihe
gesetzlicher Bestimmungen, die die
Medienschaffenden dazu anhalten,
barrierefreien Content zu produzieren und
zur Verfügung zu stellen

 Bundesverfassungsgesetz Art. 7             Bundesgesetz über die Gleichstellung von
  (Gleichbehandlung behinderter und nicht     Menschen mit Behinderungen (Bundes-
  behinderter Menschen in allen Bereichen     Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)
  des täglichen Lebens) und Art. 8
  (Anerkennung der Gebärdensprache als       E-Government Gesetz Österreich
  eigenständige Sprache)                      Es sind alle öffentlichen Websites barrierefrei zu
                                              gestalten. Dabei ist darauf zu achten, dass
 UN-Konvention über die Rechte von           Inhalte auch in Leichter Lesen Version und in
  Menschen mit Behinderungen 2006             Österreichischer Gebärdensprache angeboten
  (ratifiziert 26. Oktober 2008)              werden.

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SiMAX – Avatar für Gebärdensprache

  • 1. SiMAX – Avatar für Gebärdensprache Copyright by SignTime TV / Matrixx IT-Services / IBM 2012
  • 2. Ausgangssituation  Gebärdensprache ist eine vollwertige Sprache  Zur Kommunikation mit Gehörlosen notwendig  Es besteht großer Bedarf an Übersetzungen
  • 3. Warum nicht Text? Gehörlose Menschen können doch lesen! Das Textverständnis gehörloser Personen ist eingeschränkt. Da die Lautsprache auf Phonemen basiert und die Schriftsprache eine Abstraktion der Lautsprache ist, ist der Zugang auch zur Schriftsprache für Personen die sie nie gehört haben, sehr schwierig. Sinnerfassendes Lesen von Sätzen ist vielen gehörlosen Personen nicht möglich. Untertitel sind eine wichtige Stütze für Schwerhörige und spät ertaubte Personen. Für viele gehörlose Gebärdensprachbenutzer sind sie jedoch nicht geeignet.
  • 4. SiMAX gesetzliche Rahmenbedingungen Deutschland In der gesamten EU existieren eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, die die Medien- schaffenden dazu anhalten, barrierefreien Content zu produzieren und zur Verfügung zu stellen  Grundgesetz Art. 3 (3) „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“  UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - seit März 2009 in Kraft  Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – BGG
  • 5. Zukunft der Gebärdensprache ist SiMAX  Tool zur Übersetzung von Sprachcontent in Gebärdensprache  Darstellung erfolgt als animierter Avatar
  • 6. So funktioniert SiMAX SiMAX + Operator Software
  • 7. SiMAX ist einzigartig!  Unabhängig von natürlichen Personen als Darsteller  Orts- und zeitunabhängig  Produktionsvolumen einfach skalierbar  Unterschiedliche, zielgruppengerechte Avatare möglich
  • 8. SiMAX ist einzigartig!  Konstant hohe Qualität  Avatare austauschbar  Kostengünstige und zeitnahe Produktion  Darstellung von Emotionen und Körpersprache
  • 9. Autor: Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH Campus D 3 2, 66123 Saarbrücken Autor: Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH Campus D 3 2, 66123 Saarbrücken
  • 10. Ergebnisse: (Auszug) Großteil der befragten Gehörlosen äußerte sich positiv über den Einsatz von Avataren; Nach der Demo stieg der Anteil der Befürworter nochmals signifikant. Kritikpunkte der präsentierten Lösungen: • Bei fast allen Avataren fehlende Mimik und unzulängliches Mundbild • Ausdruck und die fehlende Emotionalität vermisst. • Roboterhafte und steife Bewegungen • schlechte oder fehlende 3D Ansichten • unzulängliche (Ober) Körperbewegungen Am positivsten schnitt die cartoonartige Gebärdenanimation ab; wurde als sehr warm und verständlich bewertet!
  • 11. Alternativen zu SiMAX  Derzeit nur Studioproduktion – hohe Kosten  Kein vergleichbaren Produkte am Markt
  • 12. Entwicklungspartner  Signtime TV  Matrixx IT-Services  IBM  Community der Gehörlosen
  • 13. ANHANG  Ist Gebärdensprache international?  Wie viele Menschen sind gehörlos?  Ist Lippenlesen eine Alternative zur Gebärdensprache?  SiMAX - gesetzliche Rahmenbedingungen Österreich
  • 14. Ist Gebärdensprache international? Wie alle natürlichen Sprachen unterliegt die Gebärdensprache nationalen und regionalen Unter-schieden. In den meisten Ländern existieren nationale Gebärdensprachen, die sich in unter-schiedlichen Dialekten ausprägen. Die am meisten verbreitete Gebärdensprache ist die American Sign Language (ASL). Für unsere Zielmärkte relevant sind die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die British Sign Language (BSL) und die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS). Daneben existiert eine auf Konvention beruhende internationale Gebärdensprache (IS). Diese künstliche Gebärdensprache wird mitunter bei internationalen Konferenzen und ähnlichem verwendet. Die Verbreitung ist auf besonders gebildete Gehörlose beschränkt.
  • 15. Wie viele Menschen sind gehörlos? Rund 1% der Bevölkerung ist gehörlos. In Deutschland sind das rund 80.000 Personen.
  • 16. Ist Lippenlesen eine Alternative zur Gebärdensprache? Lippenlesen ist keine Alternative zur Gebärdensprache. Es sind nur sehr einfache Alltagskonversationen möglich, wie z.B. Einkauf, Restaurantbesuch, wesentlichen Informationen gehen verloren oder werden nur sehr undeutlich transportiert.
  • 17. SiMAX - gesetzliche Rahmenbedingungen Österreich In der gesamten EU existieren eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, die die Medienschaffenden dazu anhalten, barrierefreien Content zu produzieren und zur Verfügung zu stellen  Bundesverfassungsgesetz Art. 7  Bundesgesetz über die Gleichstellung von (Gleichbehandlung behinderter und nicht Menschen mit Behinderungen (Bundes- behinderter Menschen in allen Bereichen Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) des täglichen Lebens) und Art. 8 (Anerkennung der Gebärdensprache als  E-Government Gesetz Österreich eigenständige Sprache) Es sind alle öffentlichen Websites barrierefrei zu gestalten. Dabei ist darauf zu achten, dass  UN-Konvention über die Rechte von Inhalte auch in Leichter Lesen Version und in Menschen mit Behinderungen 2006 Österreichischer Gebärdensprache angeboten (ratifiziert 26. Oktober 2008) werden.