Die vom Bund verabschiedete Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung setzt die EU-Richtlinie 2006/123/EG um und regelt die Informationspflichten von Dienstleistungserbringern gegenüber Verbrauchern bezüglich ihrer Identität, Preisangaben und anderer relevanter Informationen. Die Verordnung betrifft über 3 Millionen Unternehmen und stellt zusätzliche Anforderungen, die jedoch wirtschaftlich tragbar sind. Die Umsetzung soll bis zum 28. Dezember 2009 erfolgen und die Einhaltung wird von den zuständigen Behörden überwacht.