Immer mehr Hauseigentümer installieren Videokameras zum Schutz ihres Eigentums, was jedoch das Persönlichkeitsrecht von Passanten und Bewohnern berührt. Gerichte haben entschieden, dass die Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen unter bestimmten Bedingungen zulässig ist, aber Innenüberwachungen in Mietshäusern oft als Verletzung der Persönlichkeitsrechte angesehen werden. Ein kürzliches Urteil stellte fest, dass die Überwachung von privaten Parkplätzen unzulässig sein kann, wenn sie das Persönlichkeitsrecht anderer Eigentümer übermäßig beeinträchtigt.