Das Dokument erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverträge im deutschen Arbeitsrecht, einschließlich der Unterscheidung zwischen befristeten Verträgen mit und ohne sachlichen Grund. Es wird darauf hingewiesen, dass eine sachgrundlose Befristung in der Regel nur bis zu zwei Jahren zulässig ist und dass Schriftform für die Wirksamkeit der Befristung erforderlich ist. Zudem wird auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hingewiesen, das die wiederholte Befristung bei vorübergehendem Bedarf an Vertretungskräften als rechtmäßig anerkennt.