Seit Januar 2013 zahlen Haushalte eine pauschale Rundfunkgebühr von 17,98 Euro, unabhängig von der Anzahl oder Art der verwendeten Geräte, während Wohngemeinschaften und Familien von der neuen Regelung profitieren. Befreiungen gelten für Empfänger von Sozialleistungen und Menschen mit bestimmten Behinderungen, während Nichtzahlung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Unternehmen zahlen Ermäßigungen, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, wobei der Höchstbetrag 3.236,40 Euro für große Unternehmen beträgt.