Open Access an der Fachhochschule HannoverStudiengang "Informations- und Wissensmanagement“Fachhochschule Hannover, 24. April 2009
Infos & Links zum VortragDie Folien zu diesem Vortrag:http://www.slideshare.net/hauschkeAlle Links zu diesem Vortrag:http://delicious.com/CH_/miuw2009
InhaltWas bedeutet Open Access?Wozu braucht man Open Access (an der Fachhochschule Hannover)?Wie wird Open Access hier umgesetzt?Content-Acquise
Was ist Open Access?"Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind."
Was ist Open Access?Freier und unbeschränkter Zugang zu wissenschaftlichen Informationen
Warum Open Access?Erhöhte Sichtbarkeit und ZitierhäufigkeitSchnellerer Zugang zu InformationenVerbesserung der Informationsversorgung und Ausweg aus der ZeitschriftenkriseFörderung der internationalen und interdisziplinären ZusammenarbeitFreier Zugang zu öffentlich finanzierten ForschungsergebnissenLangfristige Verfügbarkeit der Dokumente
„Konventionelles“ Publizieren12 – 36 MonateNach Denning (1995)
OA-PublikationAutor wird HerausgeberVeröffentlichung von PreprintsOpen Access kann(!) bis zu 7 Monate schneller sein (Berendt 2007)
Warum OA an der Fachhochschule Hannover?Vorteile für Studierende und Mitarbeiter
VorüberlegungenAn der FH Hannover wird publiziertAn der FH Hannover wird geforschtGreen Road (Self-Archiving)?Golden Road (Self-Publishing)?
Wie wird Open Access an der Fachhochschule Hannover umgesetzt?Dokumentenserver SerWisS: Umsetzung, Aufbau und Betrieb
Projekt Open AccessProjekt im Bachelor-Studiengang „Informationsmanagement“ für die Bibliothek der Fachhochschule HannoverAuftrag: Planung und Umsetzung eines Dokumentenservers für die FHHZeitraum: Wintersemester 2007/2008
Was zu entscheiden war…Welche Software kann und soll genutzt werden?OPUS, MyCore, Eprints, …Fremdhosting / EigenhostingGeschäftsgangRechtlicher RahmenÖffentlichkeitsarbeit
Software: OPUSMeistgenutzte Repository-Software in Deutschland = breite NutzerbasisOpen SourceStetige WeiterentwicklungDINI-konformGefördert durch DFG
Hosting: BSZ BWKonzentration auf inhaltliche BelangeLangzeitarchivierungSoftware-UpdatesDINI-AnforderungenKurzer Draht zu OPUS-EntwicklernKostengünstig
GeschäftsgangWer darf Dokumente einstellen?Welche Daten werden erhoben?Was und wie wird korrigiert?Persistent IdentifierInhaltliche ErschließungImport in den Bibliothekskatalog…
Geschäftsgang: Drei Phasen
RechtlichesLizenzmodell „Creative Commons“Übergangsbestimmung im Urheberrecht: § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten(1) Hat der Urheber zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 einem anderen alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsrechte als dem anderen ebenfalls eingeräumt, sofern der Urheber nicht dem anderen gegenüber der Nutzung widerspricht. Der Widerspruch kann für Nutzungsarten, die am 1. Januar 2008 bereits bekannt sind, nur innerhalb eines Jahres erfolgen. Im Übrigen erlischt das Widerspruchsrecht nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für zwischenzeitlich bekannt gewordene Nutzungsrechte, die der Urheber bereits einem Dritten eingeräumt hat.(2) Hat der andere sämtliche ihm ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte einem Dritten übertragen, so gilt Absatz 1 für den Dritten entsprechend. Erklärt der Urheber den Widerspruch gegenüber seinem ursprünglichen Vertragspartner, hat ihm dieser unverzüglich alle erforderlichen Auskünfte über den Dritten zu erteilen.(3) Das Widerspruchsrecht nach den Absätzen 1 und 2 entfällt, wenn die Parteien über eine zwischenzeitlich bekannt gewordene Nutzungsart eine ausdrückliche Vereinbarung geschlossen haben.(4) Sind mehrere Werke oder Werkbeiträge zu einer Gesamtheit zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in angemessener Weise nur unter Verwendung sämtlicher Werke oder Werkbeiträge verwerten lässt, so kann der Urheber das Widerspruchsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben.(5) Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der andere eine neue Art der Werknutzung nach Absatz 1 aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt war. § 32 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Hat der Vertragspartner das Nutzungsrecht einem Dritten übertragen, haftet der Dritte mit der Aufnahme der neuen Art der Werknutzung für die Vergütung. Die Haftung des anderen entfällt.
Lizenzmodell „Creative Commons“NamensnennungKeine BearbeitungNicht kommerziellWeitergabe unter gleichen Bedingungen
ÖffentlichkeitsarbeitOpen Access erklärenAutoren an der FHH über Vorteile informierenPioniere und Multiplikatoren identifizieren Hochschulverlag einbinden	Erfolgsgeschichten dokumentieren
Das Ergebnis:http://serwiss.fh-hannover.de
Inhalte suchbar überBibliothekskatalogeBase (Bielefeld Academic Search Engine)Google ScholarOAIsterScirus
DINI-ZertifizierungHauptziele der ZertifizierungDokumentieren des bestehenden DienstesOptimierungspotentiale identifizierenDienstleistung auf Einhaltung von Standards überprüfenEinsatz des Zertifikats für die ÖffentlichkeitsarbeitZertifizierung im Dezember 2008
Probleme & HindernisseFriede, Freude, Eierkuchen?
Probleme & HindernisseRechtliche Fragen und FragezeichenFragen der Langzeitarchivierung PDF/ADigitales Pflichtexemplar für die Deutsche NationalbibliothekVorbehalte gegenüber elektronischem Publizieren
Probleme & HindernisseImpactfactor vs. alternative bibliometrische VerfahrenFehlende Qualitätskontrolle?Falschinformationen in Zeitungen (z.B. durch den Heidelberger Appell)
PerspektivenEtablierung des OA-Gedankens an der FH HannoverVerstärkte Aufnahme von AbschlussarbeitenNutzung von Projekten wie OA-StatistikAufbau von OA-Journals?
Vielen Dank!
Bildnachweisehttp://www.flickr.com/photos/46213661@N00/3212284622, CC: BY-NC byboltronhttp://www.flickr.com/photos/69507579@N00/504175032, CC: BY-NC byr3v || clshttp://www.flickr.com/photos/10612940@N00/2349098787, CC: BY-NC-SA byandercismohttp://www.flickr.com/photos/51035555243@N01/172495285, CC: BY-NC byThomas Hawk
LiteraturBerendt (2007): Berendt, Bettina; Havemann, Frank (2007): Beschleunigung der Wissenschaftskommunikation durch Open Access und neue 	Möglichkeiten der Qualitätssicherung. In: Frank Havemann, Heinrich Parthey Walther Umstätter (Hg.): Integrität 	wissenschaftlicher Publikationen in der Digitalen Bibliothek. Wissenschaftsforschung Jahrbuch 2007: Gesellschaft für 	Wissenschaftsforschung e.V, S. 137–158. 		Online verfügbar unter http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-10088360Denning (1995): Denning, P. J. (1995): The ACM Electronic Publishing Plan. In: Association for Computing Machinery, S. Vol. 38, No. 4 	(1995),97.		Online verfügbar unterhttp://doi.acm.org/10.1145/205323.205348Weishaupt (2009): Weishaupt, Karin (2009): Freier Zugang und Qualität - kein Widerspruch! Etablierte Strukturen des Wissenschaftssystems 	behindern die Durchsetzung von Open Access. (Forschung aktuell, 4). 		Online verfügbar unter http://www.iat.eu/forschung aktuell/2009/fa2009-04.pdf

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Open Access an der FH Hannover

  • 1. Open Access an der Fachhochschule HannoverStudiengang "Informations- und Wissensmanagement“Fachhochschule Hannover, 24. April 2009
  • 2. Infos & Links zum VortragDie Folien zu diesem Vortrag:http://www.slideshare.net/hauschkeAlle Links zu diesem Vortrag:http://delicious.com/CH_/miuw2009
  • 3. InhaltWas bedeutet Open Access?Wozu braucht man Open Access (an der Fachhochschule Hannover)?Wie wird Open Access hier umgesetzt?Content-Acquise
  • 4. Was ist Open Access?"Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind."
  • 5. Was ist Open Access?Freier und unbeschränkter Zugang zu wissenschaftlichen Informationen
  • 6. Warum Open Access?Erhöhte Sichtbarkeit und ZitierhäufigkeitSchnellerer Zugang zu InformationenVerbesserung der Informationsversorgung und Ausweg aus der ZeitschriftenkriseFörderung der internationalen und interdisziplinären ZusammenarbeitFreier Zugang zu öffentlich finanzierten ForschungsergebnissenLangfristige Verfügbarkeit der Dokumente
  • 7. „Konventionelles“ Publizieren12 – 36 MonateNach Denning (1995)
  • 8. OA-PublikationAutor wird HerausgeberVeröffentlichung von PreprintsOpen Access kann(!) bis zu 7 Monate schneller sein (Berendt 2007)
  • 9. Warum OA an der Fachhochschule Hannover?Vorteile für Studierende und Mitarbeiter
  • 10. VorüberlegungenAn der FH Hannover wird publiziertAn der FH Hannover wird geforschtGreen Road (Self-Archiving)?Golden Road (Self-Publishing)?
  • 11. Wie wird Open Access an der Fachhochschule Hannover umgesetzt?Dokumentenserver SerWisS: Umsetzung, Aufbau und Betrieb
  • 12. Projekt Open AccessProjekt im Bachelor-Studiengang „Informationsmanagement“ für die Bibliothek der Fachhochschule HannoverAuftrag: Planung und Umsetzung eines Dokumentenservers für die FHHZeitraum: Wintersemester 2007/2008
  • 13. Was zu entscheiden war…Welche Software kann und soll genutzt werden?OPUS, MyCore, Eprints, …Fremdhosting / EigenhostingGeschäftsgangRechtlicher RahmenÖffentlichkeitsarbeit
  • 14. Software: OPUSMeistgenutzte Repository-Software in Deutschland = breite NutzerbasisOpen SourceStetige WeiterentwicklungDINI-konformGefördert durch DFG
  • 15. Hosting: BSZ BWKonzentration auf inhaltliche BelangeLangzeitarchivierungSoftware-UpdatesDINI-AnforderungenKurzer Draht zu OPUS-EntwicklernKostengünstig
  • 16. GeschäftsgangWer darf Dokumente einstellen?Welche Daten werden erhoben?Was und wie wird korrigiert?Persistent IdentifierInhaltliche ErschließungImport in den Bibliothekskatalog…
  • 18. RechtlichesLizenzmodell „Creative Commons“Übergangsbestimmung im Urheberrecht: § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
  • 19. § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten(1) Hat der Urheber zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 einem anderen alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsrechte als dem anderen ebenfalls eingeräumt, sofern der Urheber nicht dem anderen gegenüber der Nutzung widerspricht. Der Widerspruch kann für Nutzungsarten, die am 1. Januar 2008 bereits bekannt sind, nur innerhalb eines Jahres erfolgen. Im Übrigen erlischt das Widerspruchsrecht nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für zwischenzeitlich bekannt gewordene Nutzungsrechte, die der Urheber bereits einem Dritten eingeräumt hat.(2) Hat der andere sämtliche ihm ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte einem Dritten übertragen, so gilt Absatz 1 für den Dritten entsprechend. Erklärt der Urheber den Widerspruch gegenüber seinem ursprünglichen Vertragspartner, hat ihm dieser unverzüglich alle erforderlichen Auskünfte über den Dritten zu erteilen.(3) Das Widerspruchsrecht nach den Absätzen 1 und 2 entfällt, wenn die Parteien über eine zwischenzeitlich bekannt gewordene Nutzungsart eine ausdrückliche Vereinbarung geschlossen haben.(4) Sind mehrere Werke oder Werkbeiträge zu einer Gesamtheit zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in angemessener Weise nur unter Verwendung sämtlicher Werke oder Werkbeiträge verwerten lässt, so kann der Urheber das Widerspruchsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben.(5) Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der andere eine neue Art der Werknutzung nach Absatz 1 aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt war. § 32 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Hat der Vertragspartner das Nutzungsrecht einem Dritten übertragen, haftet der Dritte mit der Aufnahme der neuen Art der Werknutzung für die Vergütung. Die Haftung des anderen entfällt.
  • 20. Lizenzmodell „Creative Commons“NamensnennungKeine BearbeitungNicht kommerziellWeitergabe unter gleichen Bedingungen
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  • 28. PerspektivenEtablierung des OA-Gedankens an der FH HannoverVerstärkte Aufnahme von AbschlussarbeitenNutzung von Projekten wie OA-StatistikAufbau von OA-Journals?
  • 30. Bildnachweisehttp://www.flickr.com/photos/46213661@N00/3212284622, CC: BY-NC byboltronhttp://www.flickr.com/photos/69507579@N00/504175032, CC: BY-NC byr3v || clshttp://www.flickr.com/photos/10612940@N00/2349098787, CC: BY-NC-SA byandercismohttp://www.flickr.com/photos/51035555243@N01/172495285, CC: BY-NC byThomas Hawk
  • 31. LiteraturBerendt (2007): Berendt, Bettina; Havemann, Frank (2007): Beschleunigung der Wissenschaftskommunikation durch Open Access und neue Möglichkeiten der Qualitätssicherung. In: Frank Havemann, Heinrich Parthey Walther Umstätter (Hg.): Integrität wissenschaftlicher Publikationen in der Digitalen Bibliothek. Wissenschaftsforschung Jahrbuch 2007: Gesellschaft für Wissenschaftsforschung e.V, S. 137–158. Online verfügbar unter http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-10088360Denning (1995): Denning, P. J. (1995): The ACM Electronic Publishing Plan. In: Association for Computing Machinery, S. Vol. 38, No. 4 (1995),97. Online verfügbar unterhttp://doi.acm.org/10.1145/205323.205348Weishaupt (2009): Weishaupt, Karin (2009): Freier Zugang und Qualität - kein Widerspruch! Etablierte Strukturen des Wissenschaftssystems behindern die Durchsetzung von Open Access. (Forschung aktuell, 4). Online verfügbar unter http://www.iat.eu/forschung aktuell/2009/fa2009-04.pdf